Contendite Intrare
Dekret »Contendite Intrare« über die Kirche in Freesland | |
Promulgiert von: | Papst Linus III. |
Promulgiert am: | 30. Oktober 2013 (ASS 30.X.2013/IV) |
Linus III.
Episcopus Valsantino Vaticanoque, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Patriarcha Occidentis Orientisque, Servus Servorum Dei,
an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes
Dekret »Contendite Intrare« über die Kirche in Freesland
»Bemüht euch mit allen Kräften, durch die enge Tür zu gelangen; denn viele, sage ich euch, werden versuchen hineinzukommen, aber es wird ihnen nicht gelingen.« In Gemeinschaft mit der ganzen Kirche nehmen auch die Christen in Freesland diese Bemühungen auf sich, und Wir geruhen daher, die Errichtung einer ordentlichen Hierarchie in Freesland zu veranlassen.
1. Die Diözese Blaakendam besteht als Teilkirche der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche und umfasst die Gebiete des Königreichs Freesland.
2. Ausnahmsweise besteht die Diözese Blaakendam als exemte Diözese und untersteht damit direkt dem Heiligen Stuhl, ohne einer Kirchenprovinz anzugehören.
3. Die Berufung oder Abberufung des Bischofs von Blaakendam wird dem Papst vom Kardinalskollegium vorgeschlagen. Der Bischof von Blaakendam kann den Papst um die Bestellung von Auxiliarbischöfen bitten.
4. Für die Diözese Blaakendam gelten die Canones 4 und 5 der Konstitution »Euntes Ergo« über die Teilkirchen und die Missionsgebiete sinngemäß.
5. Ist kein Apostolischer Nuntius in das Königreich Freesland entsandt, so soll der Auxiliar des Bischofs von Blaakendam als Pro-Nuntius die Verwaltung der Nuntiatur übernehmen.
Vaticano,
am Weihetag der Vatikanbasilika im Jahre des Herren 2013