Videns Autem

Aus Valsanto
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Dekret »Videns Autem« über die Kirche in Cranberra
Promulgiert von: Papst Linus III.
Promulgiert am: 09. Juli 2013 (ASS 09.VII.2013/I)

Linus III.
Episcopus Valsantinus, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Pontifex Maximus, Patriarcha Occidentis, Servus Servorum Dei,

an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes

Dekret »Videns Autem« über die Kirche in Cranberra

»Als er die vielen Menschen sah, hatte er Mitleid mit ihnen; denn sie waren müde und erschöpft wie Schafe, die keinen Hirten haben. Da sagte er zu seinen Jüngern: Die Ernte ist groß, aber es gibt nur wenig Arbeiter. Bittet also den Herrn der Ernte, Arbeiter für seine Ernte auszusenden.« Um dem Willen Christi zu folgen, sollen auch die Christen in Cranberra in die Herde des Herrn eingebaut werden.

1. Die Kirchenprovinz Cranberra besteht als Teilkirche der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche und umfasst die Gebiete des Dominions of Cranberra.

2. Sitz der Kirchenprovinz Cranberra ist Oakvale. Der Erzbischof von Oakvale steht der Kirchenprovinz als Metropolit von Cranberra vor.

3. Für die Kirchenprovinz Cranberra gelten alle Bestimmungen, die in der Konstitution »Euntes Ergo« über die Teilkirchen und die Missionsgebiete festgelegt sind.

4. Ist kein Apostolischer Nuntius in das Dominion of Cranberra entsandt, so soll der Bischof von Oustburgh als Pro-Nuntius die Verwaltung der Nuntiatur übernehmen.

Valsanto,
am Dienstag vor dem Fest des heiligen Cornelius des Großen im Jahre des Herren 2013