Zeremonial der Generalsynode

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Zeremonial der Apostolischen Generalsynode
Promulgiert von: Präses Serf Kardinal Farquharson
Promulgiert am: 15. März 2016 (15.III.2016 AD)

Servus Sanctae Catholicae et Apostolicae Ecclesiae Cardinalis Farquharson, Praeses Synodi Generali Apostolici, Praeses Eleemosynariae Apostolicae et Eleemosynarius Papae atque Metropolita Archiepiscopus de Auldernessensis,

an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes Zeremonial für die Apostolische Generalsynode

I. Über die Zusammensetzung

1. Die Apostolische Generalsynode kommt gemäß der Apostolischen Konstitution »Ad Verbo Sequendum« über die Kirche als Versammlung der Bischöfe zusammen, die nicht im Ruhestand oder vom Dienst suspendiert sind.

2. Die Leitung der Apostolischen Generalsynode obliegt einem Präses, der aus der Reihe der Synodenväter gemäß der kanonischen Regelungen gewählt wird. Ist kein Präses benannt, so übernimmt der älteste anwesende Synodenvater die Leitung.

3. Der Präses bestätigt einem Bischof auf dessen Mitteilung seine Eigenschaft als Synodenvater, nachdem er dessen gültige Weihe und die Gemeinschaft mit dem Heiligen Vater festgestellt hat. Mit der Aufnahme in das Verzeichnis der Synodenväter erlangt der Bischof ständigen Zugang zu allen Beratungen der Generalsynode. Sobald der Präses entweder feststellt, dass die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft nicht mehr vorliegen, oder dass der Synodenvater den Beratungen der Generalsynode für längere Zeit fernbleibt (keine Wortbeiträge oder Stimmabgaben in den letzten vier Beratungen), löscht er den Synodenvater vom Verzeichnis. Eine Wiederaufnahme kann jederzeit durch den Synodenvater angezeigt werden, solange die hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

4. Aus der Reihe der Synodenväter der Apostolischen Generalsynode kann der Präses einen Präsesvikar benennen, der im Falle der Verhinderung des Präses die Leitung der Apostolischen Generalsynode übernimmt.

5. Der Präses kann auf Antrag eines Synodenvaters einer Person das Rederecht zur Sache erteilen, die nicht selbst Synodenvater ist.

II. Über die Verhandlungen

6. Die Debatten der Apostolischen Generalsynode finden öffentlich im Plenum der Apostolischen Generalsynode statt. Jeder Synodenvater der Apostolischen Generalsynode kann die Eröffnung einer Debatte zu einem bestimmten Thema verlangen.

7. Debatten werden durch den Präses eröffnet und dauern solange, wie Bedarf zur Aussprache besteht. Auf Antrag eines Synodenvaters der Apostolischen Generalsynode oder 48 Stunden nach dem letzten Debattenbeitrag fragt der Präses, ob es weiteren Aussprachebedarf gibt. Verkündet kein Synodenvater der Apostolischen Generalsynode binnen weiterer 48 Stunden weiteren Aussprachebedarf, so beendet der Präses die Debatte.

8. Anträge an die Generalsynode sind schriftlich beim Präses einzureichen. Der Präses erteilt dem Antragsteller als erstem zur Begründung das Wort, alle weiteren Äußerungen sind frei.

9. Über Änderungsanträge wird nach Festlegung des Präses abgestimmt. Sie sind angenommen, wenn von den gültigen Stimmen mehr Stimmen auf die Annahme als auf die Ablehnung entfallen sind. Nach der Abstimmung ist auf Wunsch eines Synodenvaters der Apostolischen Generalsynode eine weitere Debatte durchzuführen.

10. Wurde während einer Debatte ein Antrag zur Abstimmung eingereicht, so ist nach Ende der Debatte über diesen abzustimmen. Abstimmungen dauern 96 Stunden. Der Präses stellt die Anträge derart zur Abstimmung, dass sie mit Annuo (Zustimmung), Nego (Ablehnung) oder Uterque patior (Enthaltung) beantwortet werden können. Die Abstimmungen sind möglichst sachbezogen und wertungsneutral zu halten.

11. Ein Antrag ist angenommen, wenn von den gültigen Stimmen mehr Stimmen auf die Annahme als auf die Ablehnung entfallen sind. Jeder angenommene Antrag ist dem Heiligen Vater beziehungsweise dem zuständigen Amtsträger mit Bitte um Zustimmung und Verkündung vorzulegen.

San Pedro, am Dienstag vor dem Fest des heiligen Magonus Sucatus Patricius im Jahre des Herren 2016