Et cum facta

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Instruktion »Et cum facta« über die Kommission für die Gottesdienst- und Sakramentordnung
Promulgiert von: Kardinal-Großinquisitor pro tempore Matthew MacLachlan
Promulgiert am: 24. Dezember 2012 (ASS 24.XII.2012/II)

Matthaeus Cardinalis MacLachlan,
Inquisitor Magnus pro tempore, Sacerdos Cardinalis Sancti Thomae Apostoli, Metropolitanus Provinciae Alberniae, Archiepiscopus Sancti Arivensis,

an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes

Instruktion »Et cum facta« über die Kommission für die Gottesdienst- und Sakramentordnung

"Und da die Stunde kam, setzte er sich nieder und die zwölf Apostel mit ihm." So eröffnet der Evangelist Lukas den Bericht über das Abendmahl. Uns ist es aufgetragen mit jeder Messfeier diesem Ereignis zu gedenken, weshalb wir eine Kommission einrichten wollen, die die rechte Feier der Heiligen Messe festlegen soll.

1. Die Kommission für die Gottesdienst- und Sakramentordnung wird als Abteilung der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre eingerichtet.

2. Die Kommission wird von einem Präfekten geleitet, der vom Kardinal-Großinquisitor ernannt wird.

3. Die Kommission ist Ansprechpartner für alle Fragen, die die rechte Feier der Heiligen Messe und der Sakramente betrifft. Insbesondere berät sie die Metropoliten bei der Festlegung von liturgischen Besonderheiten in den Kirchenprovinzen.

3. Die Kommission erarbeitet Richtlinien und Vorschläge für die Liturgie des valsantinischen Ritus. Davon unbeschadet bleibt das Recht der Metropoliten, eigene liturgische Vorschriften, insbesondere bezüglich der regionalen Liturgiesprache, zu erlassen.

Valsanto,
am heiligen Abend vor dem Hochfest der Geburt des Herren im Jahre des Herren 2012