Erunt Magistri Mendaces

Aus Valsanto
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Päpstliches Dekret »Erunt Magistri Mendaces« zur Promulgierung der Bannbulle gegen die Schuldigen des nordhanarische Schismas
Promulgiert von: Papst Simon II.
Promulgiert am: 03. Oktober 2021 (ASS 03.X.2021 AD/II)

Das Dekret bestimmte die Inkraftsetzung der Päpstlichen Bannbulle gegen Elisabeth von Bayern. Der Papst sprach eine Excommunicatio ferendae sententiae (Spruchstrafenexkommunikation).

Bulle »Erunt Magistri Mendaces«

Simon II,

Episcopus Valsantino Vaticanoque, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Patriarcha Occidentis Orientisque, Servus Servorum Dei,


Ad venerabili fratri, cardinalis, episcopus, sacerdotum, diaconorum et ceteri populi Dei.


Fratres et sorores in fide, ad perpetuam rei memoriam!


Es gab aber auch falsche Propheten im Volk, wie es auch unter euch falsche Lehrer geben wird. Sie werden Verderben bringende Irrlehren einschleusen und den Herrn, der sie freigekauft hat, verleugnen. Doch dadurch bringen sie über sich selbst rasches Verderben. (2. Petrus 2, 1)


1. Durch seinen Sohn, unseren Herren Jesus Christus, hat Gott der Herr die Aposteln zu seinen Nachfolgern erwählt und ihnen aufgetragen, wahrhaftig das Wort Gottes unter den Völkern zu verbreiten und es zu lehren, damit alle Völker der Welt teilhaben können an der Gnade Gottes.

In der Nachfolge Christi wurde dieser Dienst durch die von ihm auf dem Felsen, der Petrus ist, begründete eine, heilige, katholische und apostolische Kirche durch die Bischöfe, Priester, Diakone und andere treue Diener bewahrt und fortgeführt, die in Gemeinschaft mit dem Nachfolger des Apostelfürsten stehen, der Bischof von Valsanto und Vaticano ist.


2. Der Nachfolger des heiligen Petrus, der Bischof der Kirche von San Pedro und Vaticano, ist das Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi auf Erden und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden. Er besitzt deshalb Kraft seines Amtes in der Kirche über die volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, in Form des Jurisdiktionsprimats und der obersten Lehrgewalt, und er kann diese immer frei und nach eigenem Ermessen ausüben.

Jeder Bischof steht in der apostolischen Sukzession und vollführt als Nachfolger der heiligen Apostel Gottes Werk auf Erden. Jeder Bischof ist dem Papst, als Nachfolger des Heiligen Petrus zum Gehorsam verpflichtet. Die einzelnen Bischöfe, denen die Sorge für eine Teilkirche anvertraut ist, weiden unter der Autorität des Papstes als deren eigentliche, ordentliche und unmittelbare Hirten ihre Schafe im Namen des Herrn, indem sie ihre Aufgabe zu lehren, zu heiligen und zu leiten an ihnen ausüben.


3. Zu diesem Dienst wurden auch Johann von Weißberg, zuletzt Erzbischof von Vengard und Metropolit der dortigen Kirchenprovinz in Unserer Kirchenregion Dreibürgen sowie Julius von Schwertbrunn, Erzbischof von Syffia und Metropolit Unserer dortigen Kirchenprovinz Seyffenstein-Bajar für das Staatsgebiet des Kaiserthums Nordhanar berufen.

Ein Bischof hat sich der Treue zu Gott und seiner Kirche bekannt. Er hat Treue geschworen dem Heiligen Vater, Bischof von Valsanto und Vaticano, sowie Papst als Nachfolger des Heiligen Petrus und Stellvertreter Christi auf Erden. Sein Ziel ist es, die Einigkeit der Kirche im Sinne ihrer Gläubigen zu erhalten und zu fördern.


4. Mit tiefer Erschütterung und Trauer mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass diese Unsere geliebten Brüder in Christus innerhalb unserer geschätzten Kirchenprovinz seit vielen Jahren von Verwerfungen geplagte Kaiserthum Nordhanar ein Schisma betreiben.

Johann von Weißberg behauptet als falscher Prophet, in jenes Amt des Nachfolgers der Apostelfürsten berufen worden zu sein, das allein Uns und Unseren kanonisch gewählten Nachfolgern zusteht. Er maßt sich die höchste apostolische Gewalt an und verbreitet unter Unseren geliebten Gläubigen der nordhanarischen Kirchenprovinz falsche Lehren und Uneinigkeit, die er in der Gründung einer falschen und wahrhaft nicht katholischen Kirche verfestigt. Dieses Handeln ist ein Schisma und verletzt in eklatantem Maße die Einigkeit und Unverletzlichkeit der einen heiligen, katholischen und apostolischen Kirche und von Unserem Vorgänger seligen Andenkens, Papst Linus III. unter allem Einsatz seiner Kräfte wieder zusammengeführt worden ist, um für alle Ewigkeit vereint dem Wort des Herren zu folgen: von Jesus Christus auf dem Felsen Petrus allen Völkern der Welt die frohe Botschaft zu verkünden.

Julius von Schwertbrunn hat sich dieser Sache verschrieben und sich durch den falschen Propheten und falschen Papst in den Stand eines falschen Kardinals sowie das Amt eines falschen Großinquisitors berufen lassen.

Weitere Personen wurden zu falschen Bischöfen, Kardinälen und Kurienbeamten dieser falschen und wahrhaft nicht katholischen Kirche ernannt.


5. Ein Bischof und überhaupt jeder Träger eines kirchlichen Amtes, der sich wider dieser Treue und der Aufgabe und Pflicht die Einigkeit der Kirche zu erhalten und zu fördern verhält, kann nicht mehr Mitglied dieser Gemeinschaft sein. Er ist zu bannen und seine Tätigkeiten mit und für Gott sind zu unterbinden.

Er hat sich des Schismas schuldig gemacht und muss bestraft werden, so dass jeder erkennen kann, dass jener nicht mehr berechtigt ist, die Sakramente oder Sakramentalien zu spenden oder zu empfangen. Außerdem darf er kein kirchliches Amt oder kirchliche Dienste und Aufgaben mehr ausüben.


6. Es ist Unsere heilige Pflicht zur Ehre Gottes, durch diese Unsere Bulle unter Ausübung Unserer ganzen päpstlichen Gewalt zu erklären und der ganzen Kirche bekannt zu geben:

- Johann von Weißberg, zuletzt Erzbischof von Vengard und Metropolit der dortigen Kirchenprovinz in Unserer Kirchenregion Dreibürgen und bisher einer Unserer Kardinaldiakone, behaupteter Papst Sixtus VIII.,

- Julius von Schwertbrunn, bisher Erzbischof von Syffia und Metropolit Unserer dortigen Kirchenprovinz Seyffenstein-Bajar,

- sowie die durch den falschen Papst Johann berufenen Kardinäle und falsche Bischöfe Amadeus z Sebirov,

Filip z Dostál und Jan Herbstburger,

gelten fortan und für immer als Häretiker. Wir schließen sie permanent aus der Glaubensgemeinschaft Unserer Kirche aus.

Wir nehmen ihnen das Recht und verbieten es ihm, die Sakramente zu spenden und die Sakramentalien zu empfangen. Es ist ihnen verboten, Gottesdienste abzuhalten und zu predigen.


7. Ein jeder Gläubige soll diese Personen missachten und sich von ihm abwenden und keiner ihnen - gleich aus welchem Grund auch immer - mehr zu Treue, Gehorsam oder Dienst verpflichtet sein.

Wer sich ihnen anschließt oder wer durch ihn wissentlich und willentlich Sakramentalien empfängt, der sei ebenfalls durch diese Handlungen exkommuniziert und aus der Glaubensgemeinschaft ausgeschlossen und möge fortan als Ketzer gelten.


8. Die Wiedereinsetzung in den Stand der Gnade behalten wir dem Heiligen Stuhl ausschließlich in jedem Falle vor und ohne Unsere besondere Vollmacht soll keine Absolution für jedes Handeln gültig sein, das in Zusammenhang mit dieser Schande gegen die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche steht.


9. Um jedem Zweifel vorzubeugen, erklären wir die genannten Personen aller Ämter und Titel für verlustig, die sie bis zum Bruch ihrer Treue innehatten und erklären, dass alle aus ihrer Weihe folgenden Vollmachten ohne Ausnahme und Vorbehalt nicht mehr gültig ausgeübt werden können.

Alle behaupteten und angemaßten Ämter, Würden und Titel können niemals als solche der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche gelten.


Gegeben zu San Pedro in Valsanto am 03. Oktober im Jahres des Herren 2021