Bonum fidei subplumbo
Päpstliches Dekret »Bonum fidei subplumbo« zur Promulgierung der Bannbulle »Bonum Fidei« gegen Alexander Hermann Ludwig von Löwenburg | |
Promulgiert von: | Papst Simon II. |
Promulgiert am: | 26. September 2016 (ASS 26.IX.2016 AD/I) |
Das Dekret bestimmte die Inkraftsetzung der Päpstlichen Bannbulle gegen den Bischof Alexander von Löwenburg. Der Papst sprach eine Excommunicatio ferendae sententiae (Spruchstrafenexkommunikation) aus.
Bulle »Bonum Fidei«
Simon II,
Episcopus Valsantino Vaticanoque, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Patriarcha Occidentis Orientisque, Servus Servorum Dei,
Ad venerabili fratri, cardinalis, episcopus, sacerdotum, diaconorum et ceteri populi Dei in regio ecclesiastica Trimonitae.
Fratres et sorores in fide, ad perpetuam rei memoriam!
"Schon manche haben die Stimme ihres Gewissens missachtet und haben im Glauben Schiffbruch erlitten, darunter Hymenäus und Alexander, die ich dem Satan übergeben habe, damit sie durch diese Strafe lernen, Gott nicht mehr zu lästern" (1.Tim 1,19)
1. Die Kirche ist die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche, die von Jesus Christus auf dem Felsen gegründet wurde, der Petrus ist. Sie ist auf die Apostel gegründet und gibt im Nachfolger des Heiligen Petrus und in den Bischöfen, die sich in Gemeinschaft mit ihm befinden, deren immerdar lebendiges Wort und deren Hirtengewalt durch die Jahrhunderte weiter.
2. Der Nachfolger des heiligen Petrus, der Bischof der Kirche von San Pedro und Vaticano, ist das Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi auf Erden und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden. Er besitzt deshalb Kraft seines Amtes in der Kirche über die volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, in Form des Jurisdiktionsprimats und der obersten Lehrgewalt, und er kann diese immer frei und nach eigenem Ermessen ausüben.
3. Jeder Bischof steht in der apostolischen Sukzession und vollführt als Nachfolger der heiligen Apostel Gottes Werk auf Erden. Jeder Bischof ist dem Papst, als Nachfolger des Heiligen Petrus zum Gehorsam verpflichtet. Die einzelnen Bischöfe, denen die Sorge für eine Teilkirche anvertraut ist, weiden unter der Autorität des Papstes als deren eigentliche, ordentliche und unmittelbare Hirten ihre Schafe im Namen des Herrn, indem sie ihre Aufgabe zu lehren, zu heiligen und zu leiten an ihnen ausüben.
4. Ein Bischof hat sich der Treue zu Gott und seiner Kirche bekannt. Er hat Treue geschworen dem Heiligen Vater, Bischof von Valsanto und Vaticano, sowie Papst als Nachfolger des Heiligen Petrus und Stellvertreter Christi auf Erden. Sein Ziel ist es, die Einigkeit der Kirche im Sinne ihrer Gläubigen zu erhalten und zu fördern.
5. Ein Bischof, der sich wider dieser Treue und der Aufgabe und Pflicht die Einigkeit der Kirche zu erhalten und zu fördern verhält, kann nicht mehr Mitglied dieser Gemeinschaft sein. Er ist zu bannen und seine Tätigkeiten mit und für Gott sind zu unterbinden. Er hat sich des Schismas schuldig gemacht und muss bestraft werden, so dass jeder erkennen kann, dass jener nicht mehr berechtigt ist, die Sakramente oder Sakramentalien zu spenden oder zu empfangen. Außerdem darf er kein kirchliches Amt oder kirchliche Dienste und Aufgaben mehr ausüben.
6. Im Angesicht des innerpolitischen Durcheinanders im Kaiserreich Dreibürgen hat sich Unser Bischof, Alexander Hermann Ludwig von Löwenburg, ohne Unser Einverständnis zum Reichsbischof des Kaiserreichs erklärt und hat versucht valsantinisch-katholische Christen in eine durch ihn neu ausgerufene Kirche zu überführen. Dieses Handeln ist ein Schisma und verletzt in eklatantem Maße die Einigkeit und Unverletzlichkeit der einen heiligen, katholischen und apostolischen Kirche und von Unserem Vorgänger seligen Andenkens, Papst Linus III. unter allem Einsatz seiner Kräfte wieder zusammengeführt worden ist, um für alle Ewigkeit vereint dem Wort des Herren zu folgen: von Jesus Christus auf dem Felsen Petrus allen Völkern der Welt die frohe Botschaft zu verkünden.
7. Es ist Unsere heilige Pflicht zur Ehre Gottes, durch diese Unsere Bulle unter Ausübung Unserer ganzen päpstlichen Gewalt zu erklären und der ganzen Kirche bekannt zu geben: Alexander Hermann Ludwig von Löwenburg gilt fortan und für immer als Häretiker. Wir schließen ihn permanent aus der Glaubensgemeinschaft Unserer Kirche aus. Wir nehmen ihm das Recht und verbieten es ihm, die Sakramente zu spenden und die Sakramentalien zu empfangen. Es ist ihm verboten, Gottesdienste abzuhalten und zu predigen. Sein Amt als Bischof erklären Wir für verlustigt und beendet, alle seine Vollmachten für ausgesetzt und alle Personen von ihrer Treue zu ihm gelöst.
8. Ein jeder Gläubige soll ihn missachten und sich von ihm abwenden. Wer sich ihm anschließt oder wer durch ihn wissentlich und willentlich Sakramentalien empfängt, der sei ebenfalls exkommuniziert und aus der Glaubensgemeinschaft ausgeschlossen und möge fortan als Ketzer gelten.
Gegeben zu San Pedro in Valsanto am Tage des Heiligen Nikolaus von Flue, dem 26. Sonntag im Jahreskreis und 25. Tage des Monats September im Jahre des Herren 2016.