Codex Iuris Canonici/Konstitutionen

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Konstitutionen

Die Konstitutionen sind die obersten gesetzlichen Bestimmungen des kanonischen Rechts und regeln die grundsätzlichen Angelegenheiten der Weltkirche. Sie werden nur von Konzilien beraten und durch den Papst in Kraft gesetzt.

  1. Apostolische Konstitution »Ad Verbo Sequendum« über die Kirche (ASS 07.IV.2011/I)
  2. Konstitution »Euntes Ergo« über die Teilkirchen und die Missionsgebiete (ASS 07.IV.2011/II)
  3. Apostolische Konstitution »Pastor Gregis« über die Vakanz des apostolischen Stuhles und die Wahl des Papstes von San Pedro (ASS 07.IV.2011/IV)