Seleukia Petrus

Aus Valsanto
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Päpstliches Dekret »Seleukia Petrus« über die Kirche von Salem
Promulgiert von: Papst Simon II.
Promulgiert am: 11. Oktober 2015 (ASS 11.X.2015/II)

Simon II.
Episcopus Valsantino Vaticanoque, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Patriarcha Occidentis Orientisque, Servus Servorum Dei,

an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes

Päpstliches Dekret »Seleukia Petrus« über die Kirche von Salem

Von Seleukia aus hat der heilige Apostelfürst Petrus dem Morgendland das Evangelium verkündet. Bis heute stellen nicht nur die Seleukischen Gebiete, sondern auch die weiteren Gebiete des Königreichs Salem ein Mutterland des Christentums dar. Errichtet durch den Apostel Petrus steht die Kirche von Salem nicht nur in Kommunion mit dem Heiligen Stuhle der Nachfolger des heiligen Apostelfürsten, sondern ist auch auf besondere Weise mit ihm und allen Katholiken der Welt verbunden. Diese Verbindung wollen Wir mit diesem Dekret bestätigen und erneuern. Dieser Historie verpflichtet, erlassen Wir daher die folgende Verfassung für die Kirche von Salem.

1. Die Kirche von Salem besteht als Kirchenprovinz der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche und umfasst alle Länder, die der Herrschaft der Krone von Salem unterstehen.

2. Sitz des Kirchenprovinz Salem ist Seleukia, der Patriarch von Salem ist Ordinarius von Seleukia und steht der Kirchenprovinz vor. Die Berufung oder Abberufung des Patriarchen wird dem Papst von der Synode aller Bischöfe der Kirchenprovinz vorgeschlagen.

3. Für die in Kirchenprovinz Salem gelten alle Bestimmungen, die in der Konstitution »Euntes Ergo« über die Teilkirchen und die Missionsgebiete festgelegt sind.

4. Wir bestätigen die Tradition der Kirche von Salem, wonach alle Priesteramtskandidaten, die durch die Kirche von Salem die Taufe empfangen und durch sie zum Priester geweiht werden, sofern sie vor ihrer Weihe bereits den Bund der Ehe eingegangen sind, vom Versprechen des Zölibats befreit sind, ohne dass dies ein Weihhindernis darstellen soll. Jedoch soll jeder Priesteramtskandidat, der nicht den Bund der Ehe eingegangen ist gemäß den Gesetzen und Bräuchen der Kirche alle Versprechen und Verpflichtungen treu leisten und respektieren.

Valsanto,
am 11. Oktober im Jahre des Herren 2015

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