Astorianisches Konkordat
Konkordat mit den Vereinigten Staaten von Astor | |
Fortgeltend durch: | Dekret »Omnia Pacta« über die Gültigkeit der bislang bestehenden Konkordate (ASS 07.IV.2011/III) |
Ratifiziert von: | Papst Pius XIV. |
Ratifiziert am: | 29. August 2010 |
Präambel
Der Heilige Stuhl, vertreten durch Seine Heiligkeit Papst Pius XIV., und die Vereinigten Staaten von Astor, vertreten durch den Präsidenten Richard Grey, haben von dem gemeinsamen Wunsche geleitet, die zwischen dem Heiligen Stuhl und den Vereinigten Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu festigen und zu fördern, gewillt, dass Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Staat für den Gesamtbereich der Vereinigten Staaten in einer beider Seiten befriedigenden Weise dauernd zu regeln, beschlossen, eine feierliche Übereinkunft zu treffen.
Artikel a: Gegenseitige Anerkennung
(1) Die Vereinigten Staaten von Astor erkennen den Heiligen Stuhl als souveränes, nicht-staatliches Völkerrechtssubjekt und als Staatsoberhaupt des Staats Valsantinus an.
(2) Der Heilige Stuhl erkennt die Vereinigte Staaten von Astor als souveränes Völkerrechtssubjekt an.
Artikel b: Diplomatische Vertretungen
(1) Der Heilige Stuhl entsendet dauerhaft einen Apostolischen Nuntius an den Sitz des Metropoliten der Kirchenprovinz der Vereinigten Staaten von Astor.
(2) Die Vereinigte Staaten von Astor entsenden dauerhaft einen Botschafter an den Sitz des Heiligen Stuhls.
(3) Der Heilige Stuhl und die Vereinigte Staaten von Astor gewähren den Gesandten des jeweils anderen die volle diplomatische Immunität und alle weiteren Rechte diplomatischer Gesandter.
Artikel c: Regelmäßige Konsultationen
(1) Der Heilige Stuhl gewährt dem Staatsoberhaupt der Vereinigten Staaten von Astor oder einem Vertreter wenigstens einmal in drei Monaten eine Audienz beim Heiligen Vater.
(2) Die Vereinigte Staaten von Astor gewähren dem Apostolischen Nuntius des Heiligen Stuhls wenigstens einmal in drei Monaten ein Gespräch mit einem Mitglied der Regierung der Vereinigten Staaten.
Artikel d: Gewähr der Religionsausübung
Die Vereinigten Staaten von Astor erkennt das Recht der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche an, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Dekrete und Anordnungen zu erlassen.
Artikel e: Rechte der Geistlichen
(1) Die Vereinigte Staaten von Astor sichern den Geistlichen der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Befreiung von staatlich verpflichtenden Diensten an der Waffe zu.
(2) Die Vereinigte Staaten von Astor wahren und schützen das Beichtgeheimnis und keines seiner Organe wird von einem Geistlichen der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Herausgabe unter der Beichte empfangener Informationen verlangen.
Artikel f: Militärseelsorge
(1) Die Vereinigte Staaten von Astor überträgt der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Aufgabe der katholischen Seelsorge für ihre Angehörigen in den Streitkräften des Staates.
(2) Die Heilige Katholische und Apostolische Kirche sorgt jederzeit für eine angemessene seelsorgerische Betreuung.
(3) Der Heilige Stuhl wird den Leiter der Militärseelsorge zum Titularbischof bestellen.
Zu Urkund dessen ist diese feierliche Übereinkunft am 29.08.2010 in Astoria City unterzeichnet worden.