Kirchenprovinz: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 22. September 2020, 10:33 Uhr
Eine Kirchenprovinz ist gemäß der Konstitution Euntes Ergo der Zusammenschluss aller Bistümer der valsantisch-katholischen Kirche auf einem bestimmten Gebiet.
Inhaltsverzeichnis
Errichtung
Die Errichtung einer Kirchenprovinz wie auch ihre Auflösung obliegt allein dem Heiligen Stuhl auf Vorschlag der Apostolische Generalsynode.
Leitung
Die Leitung einer Kirchenprovinz liegt dem Metropoliten ob, der gewöhnlich als Erzbischof in der Hauptstadtdiözese residiert und vom Heiligen Stuhl auf Vorschlag des Kardinalskollegiums ernannt wird. Diesem sind alle Suffragandiözesen untergeordnet. Er übt alle kirchlichen Rechte innerhalb seiner Kirchenprovinz aus, die nicht dem Heiligen Stuhl vorbehalten sind.
Aufsicht
Die Aufsicht über die Kirchenprovinzen führt das Staatssekretariat.
Kirchenprovinzen
Derzeit durch den Heiligen Stuhl förmlich errichtete Kirchenprovinzen sind:
Kirchenprovinz der Vereinigten Staaten
Kirchenprovinz Aurora und Ozeania
Kirchenprovinz Seyffenstein-Bajar