Apostolische Generalsynode: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Valsanto
Rossi (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die '''Apostolische Generalsynode''' ist ein Beratungsgremium des Papstes, dass de jure aus allen Bischöfen der Weltkirche besteht. De facto nehmen…“) |
Rossi (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Die '''Apostolische Generalsynode''' ist ein Beratungsgremium des [[Papst|Papstes]], dass de jure aus allen Bischöfen der Weltkirche besteht. De facto nehmen aber nur wenige Bischöfe an den Versammlungen teil, die vom '''Präses der Apostolischen Generalsynode''' geleitet werden. Der Präses wird drei Mal im Jahr gewählt, derzeitiger Amtsinhaber ist Seine | + | Die '''Apostolische Generalsynode''' ist ein Beratungsgremium des [[Papst|Papstes]], dass de jure aus allen Bischöfen der Weltkirche besteht. De facto nehmen aber nur wenige Bischöfe an den Versammlungen teil, die vom '''Präses der Apostolischen Generalsynode''' geleitet werden. Der Präses wird drei Mal im Jahr gewählt, derzeitiger Amtsinhaber ist Seine Exzellenz [[Bischof Edward Napiero]]. |
Die Apostolische Generalsynode kann keine bindenden Beschlüsse fassen, denen der Papst nicht zustimmt. | Die Apostolische Generalsynode kann keine bindenden Beschlüsse fassen, denen der Papst nicht zustimmt. | ||
[[Kategorie:Institution]] | [[Kategorie:Institution]] |
Aktuelle Version vom 19. Februar 2017, 08:39 Uhr
Die Apostolische Generalsynode ist ein Beratungsgremium des Papstes, dass de jure aus allen Bischöfen der Weltkirche besteht. De facto nehmen aber nur wenige Bischöfe an den Versammlungen teil, die vom Präses der Apostolischen Generalsynode geleitet werden. Der Präses wird drei Mal im Jahr gewählt, derzeitiger Amtsinhaber ist Seine Exzellenz Bischof Edward Napiero. Die Apostolische Generalsynode kann keine bindenden Beschlüsse fassen, denen der Papst nicht zustimmt.