Nuntio Delegante

Aus Valsanto
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Organisatorische Instruktion »Nuntio Delegante« über die Apostolischen Nuntien
Promulgiert von: Kardinal-Staatssekretär Louis de Renaldi
Promulgiert am: 24. Dezember 2011 (ASS 24.XII.2011/IV)

Ludovicus Cardinals de Renaldi,
Secretarius Status Cardinalis, Episcopus Cardinalis Sanctae Iuliae, Metropolitanus Provinciae Merolianae, Archiepiscopus Orliensis

an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes

Organisatorische Instruktion »Nuntio Delegante« über die Apostolischen Nuntien

1. Wenn eine Apostolischer Nuntiatur in einem Land errichtet ist, so ist es ihre Aufgabe, die diplomatischen Verbindungen zu der Regierung des jeweiligen Landes aufzubauen und zu pflegen; sowie den Kontakt zwischen der jeweiligen Teilkirche und der Weltkirche aufrecht zu erhalten. Da diese Aufgaben bedeutend sind, ist es notwendig, zumindest in jedem Land mit einer Kirchenprovinz eine Nuntiatur zu errichten.

2. Die Leitung einer Apostolischen Nuntiatur obliegt einem Apostolischen Nuntius. Er steht mindestens im Range eines Titularbischofs und unterhält die Nuntiatur in der Stadt, in der das Staatsoberhaupt des jeweiligen Landes residiert. Ein Apostolischer Nuntius wird auf Vorschlag des Kardinal-Staatssekretärs vom Papst ernannt und entsendet, sofern das Kardinalskollegium keinen Einwand erhebt.

3. Ist in einem Land eine Apostolische Nuntiatur errichtet, aber kein Apostolischer Nuntius entsandt, so soll das Staatssekretariat einen im jeweiligen Land residierenden, mit anderen Aufgaben beschäftigten Bischof zum Pro-Nuntius ernennen und ihn mit der Verwaltung der Nuntiatur beauftragen. Sofern kein geeigneter Bischof zur Verfügung steht, kann das Staatssekretariat auch einen Priester zum Inter-Nuntius ernennen und ihn mit der Verwaltung der Nuntiatur beauftragen. Für Kirchenprovinzen soll das errichtende Dekret einen Bischofsstuhl benennen, dessen Inhaber im Falle der Vakanz der Nuntiatur ex officio als Pro-Nuntius fungiert.

4. Von diesen Regelungen abweichende Bestimmungen in Konkordaten haben für den Einzelfall immer Vorrang; für das Allgemeine sollen diese Regelungen als Maßstab genutzt werden.

Santa Julia,
in der heiligen Nacht vor der Geburt des Herrn im Jahre des Herren 2011