Konkordat: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 4. März 2017, 18:11 Uhr

Der Heilige Stuhl ist als Völkerrechtssubjekt anerkannt und für die Außenbeziehungen des Staates Valsanto ebenso zuständig wie für die Vertretung der Weltkirche gegenüber den Staaten. Zu diesen Zwecken schließt er Konkordate (von alt-attilisch concordatum - Vereinbarung, Vertrag). Die nachfolgende Übersicht ist möglicherweise unvollständig.

Übersicht

  1. Unionskonkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der Demokratischen Union (per ASS 07.IV.2011/III)
  2. Dreibürgisches Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Kaiserreich Dreibürgen (per ASS 07.IV.2011/III)
  3. Astorianisches Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und den Vereinigten Staaten von Astor (per ASS 07.IV.2011/III)
  4. Mérolier Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich der Mérolier (ASS 15.VII.2012 AD/I)
  5. Bergisches Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Bergen (ASS 05.VI.2013 AD/I)