Gesetz über die Wahl der weltlichen Staatskapitulare

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Gesetz über die Wahl der weltlichen Staatskapitulare
Promulgiert von: Kardinal-Kämmerer Carlos Pellicano
Promulgiert am: 30. Oktober 2012 (ASS 30.X.2012/II)

Karolus Cardinalis Pellicano,
Decanus Cardinalis, Camerarius Cardinalis, Episcopus Cardinalis Sanctiacobi, Archiepiscopus Titularis Mallioni, Praepositus Capituli Status

an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes

Gesetz über die Wahl der weltlichen Staatskapitulare

1. Die Wahlen der weltlichen Staatskapitulare finden je an Aschermittwoch, am Fest Heiligstes Herz Jesu und an Allerheiligen statt und werden durch die Apostolische Kammer durchgeführt.

2. Zum Dekan des Staatskapitels kann jeder wahlberechtigte Staatsbürger des Staates Valsanto gewählt werden, der das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat, nach valsantinischem Recht und Ritus verheiratet ist und wegen keiner Straftat verurteilt worden ist.

3. Zum Kapitular für eine Diözese kann jeder wahlberechtigte Staatsbürger des Staates Valsanto gewählt werden, der das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat, wegen keiner Straftat verurteilt worden ist und seit mindestens einem Jahr seinen ständigen Wohnsitz in der entsprechenden Diözese hat.

4. Die Wahlen der weltlichen Staatskapitulare finden für jeden Sitz separat statt, dabei sind für die Wahl des Dekans alle Staatsbürger wahlberechtigt und für die Wahl des Kapitulars für eine Diözese nur diejenigen Staatsbürger, die ihren ständigen Wohnsitz in der entsprechenden Diözese haben. Staatsbürger, die das einundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind in keinem Falle wahlberechtigt.

5. Zum Thesaurar des Staatskapitels kann jeder wahlberechtigte Staatsbürger des Staates Valsanto nominiert werden, der das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat, nach valsantinischem Recht und Ritus verheiratet ist und wegen keiner Straftat verurteilt worden ist.

6. Für jeden Sitz entscheidet die einfache Mehrheit über den Sieger eines Wahlgangs.

Santiago,
am Montag nach dem dreißigsten Sonntag im Jahreskreis im Jahre des Herren 2012

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