Sancti in Caelo

Aus Valsanto
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Instruktion »Sancti in Caelo« über die Schutzheiligen und Patronate
Promulgiert von: Kardinal-Großinquisitor pro tempore Robert Fischer
Promulgiert am: 28. Juni 2013 (ASS 28.VI.2013/II)

Robertus Cardinalis Fischer,
Inquisitor Magnus pro tempore, Diaconus Cardinalis, Metropolitanus Provinciae Bergiensis, Archiepiscopus Bergiensis

an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes

Instruktion »Sancti in Caelo« über die Schutzheiligen und Patronate

1. Da die Heiligen im Himmel an der Seite des Herrn Christus herrschen, ist es gut und nützlich, sie demütig um Beistand anzurufen, auf dass sie vor Gott dem Herrn für den Anrufenden eintreten.

2. Als besondere Tradition der Heiligenverehrung unterstützt die Kirche Schutzheilige und Patronate für Orte, Länder, Berufe, Stände und andere Gruppen. Heilige, die in ihrem Leben mit einer besonderen Gruppe Gläubiger verbunden waren, können von dieser Gruppe bevorzugt angerufen werden.

3. Die allgemeine Anerkennung von Schutzheiligen und Patronaten obliegt der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre. Auf Antrag einer Teilkirche oder einer Ordensgemeinschaft erteilt der Kardinal-Großinquisitor oder eine von ihm beauftragte Stelle nach einer Anhörung in der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre eine Lizenz, durch die ein Heiliger als Schutzheiliger oder Patron in der ganzen Kirche anerkannt wird.

4. Für Schutzheilige und Patronate, die nur in begrenzten Regionen angerufen werden, kann der jeweilige Ortsbischof oder Metropolit eine Anerkennung aussprechen. Dies soll insbesondere für Schutzheilige und Patronate der Städte und Gemeinden der jeweiligen Diözesen geschehen.

Nuesca,
am Vorabend des Hochfests der Heiligen Apostel Petrus und Paulus im Jahre des Herren 2013

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