Kardinalskollegium
Als Heiliges Kardinalskollegium wird die Gesamtheit aller Kardinäle bezeichnet. Eine Liste der aktuellen Kardinäle steht unter Liste der Amtsträger zur Verfügung.
Kardinalskollegium
Die Kardinäle der heiligen katholischen und apostolischen Kirche stehen dem Papst als Ratgeber in der Leitung der Weltkirche zur Seite. Dazu treten die Kardinäle zu Konsistorien zusammen, um wichtige Angelegenheiten der Kirche zu beraten und Personalentscheidungen zu treffen. Zum ordentlichen Konsistorium werden alle Kardinäle geladen, die nicht in den Ruhestand versetzt worden sind. Das ordentliche Konsistorium tagt ständig, außer während der Sedisvakanz oder eines Konzils. Hier treten zum außerordentlichen Konsistorium nur die Kardinalbischöfe und Kardinalpriester zusammen.
Kardinäle werden ausschließlich durch den Papst auf Vorschlag des Kardinalskollegiums kreiert. Die Kreierung ist gültig, sobald der Kandidat das päpstliche Ernennungsdekret angenommen und dem Papst seinen Kardinalseid geleistet hat. Jeder Kardinal soll spätestens mit dem Erhalt des Ernennungsdekrets die Bischofsweihe empfangen. Der Papst kann auf Vorschlag des Kardinalskollegiums einen Kardinal in den Ruhestand versetzen und ihn aus diesem wieder zurückholen. Ein Kardinal, welcher sich im Ruhestand befindet, genießt den Status und alle Privilegien und Ehrenvorrechte eines Kardinals, nimmt jedoch nicht mehr an Konsistorien und Konklaven teil, kann auch kein Amt in der Kurie mehr übernehmen und verliert auch ihm verliehene Titelkirchen und Titelbistümer.
Das Kollegium der Kardinäle ist in drei Kardinalsklassen unterteilt, welche die traditionelle Rangordnung im Kardinalskollegium der katholischen Kirche darstellen. Die Kardinäle werden in Kardinalbischöfe, Kardinalpriester und Kardinaldiakone eingeteilt. Es kann zu jederzeit höchstens drei Kardinalbischöfe und höchstens neun Kardinalpriester geben, die Anzahl der Kardinaldiakone hingegen ist unbegrenzt.
Zur Klasse der Kardinaldiakone gehören all jene Geistlichen an, die durch den Papst erstmalig zum Kardinal kreiert werden, eine ihnen verliehen Titelkirche oder ein ihn verliehenes Titelbistum verloren haben oder in den Ruhestand versetzt worden sind. Wer Kardinaldiakon ist, genießt sämtliche Privilegien des Kardinalsstands, mit Ausnahme der Teilnahme am Konklave.
Zur Klasse der Kardinalpriester gehören die im Konklave stimmberechtigten Kardinäle. Auf Vorschlag des Kardinalskollegiums verleiht oder entzieht der Papst einem Kardinaldiakon eine der neun Titelkirchen in Valsanto, womit der Kardinal zum Kardinalpriester aufsteigt bzw. diesen Status wieder verliert. Über die verliehene Titelkirche führt der Kardinalpriester eine Schirmherrschaft; er ist daher angehalten, regelmäßig Messen in dieser Kirche zu lesen.
Zur Klasse der Kardinalbischöfe gehören die drei Kurienkardinäle. Alle vier Monate - jeweils an Allerheiligen, am Aschermittwoch und am Fest Heiligstes Herz Jesu - schlägt das Kardinalskollegium den Papst neu drei Geistliche zur Ernennung zu Kurienkardinälen vor. Zur Erhebung zum Kardinalbischof weist ihnen der Papst eines der drei suburbikarischen Bistümer als Titelbistum zu. Diese Bistümer sind Santa Julía, das traditionell dem Kardinal-Staatssekretär zugesprochen wird, Santiago, das traditionell dem Kardinal-Kämmerer zugesprochen wird, sowie Nuesca, das traditionell dem Kardinal-Großinquisitor zugesprochen wird.
Dem Kardinalskollegium steht der Kardinaldekan vor, der vom Kardinalskollegium stets direkt nach der Neuwahl der Kardinalbischöfe aus dem Kreise dieser gewählt und dem Papst zur Ernennung vorgeschlagen wird. Nach dem Papst ist der Kardinaldekan der höchste Amtsträger der einen heiligen katholischen und apostolischen Kirche.