4. Nach der Versiegelung hat der Kardinalkämmerer die Sterbeurkunde auszustellen, sowie den Tod des Bischofs von San Pedro zuerst dem Kardinalskollegium, anschließend dem Volk von Valsanto durch Erlass und anschließend der gesamten Christenheit durch öffentliche Mitteilung bekannt zu geben. | 4. Nach der Versiegelung hat der Kardinalkämmerer die Sterbeurkunde auszustellen, sowie den Tod des Bischofs von San Pedro zuerst dem Kardinalskollegium, anschließend dem Volk von Valsanto durch Erlass und anschließend der gesamten Christenheit durch öffentliche Mitteilung bekannt zu geben. |