Facient mihi sanctuarium

Aus Valsanto
Wechseln zu: Navigation, Suche
Dekret »Facient mihi sanctuarium« über die Selig- und Heiligsprechungen und die Anerkennung von Wundern
Promulgiert von: Papst Simon II.
Promulgiert am: 15. Februar 2014 (ASS 15.II.2014/II)

Simon II.
Episcopus Valsantino Vaticanoque, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Patriarcha Occidentis Orientisque, Servus Servorum Dei,

an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes

Dekret „Facient mihi sanctuarium“ über die Selig- und Heiligsprechungen und die Anerkennung von Wundern

Macht mir ein Heiligtum! Dann werde ich in ihrer Mitte wohnen. (Ex 25,8)

Sectio I – Das Seligsprechungsverfahren

1. Christus selbst hat Menschen, die die Grundwerte des christlichen Glaubens ganz besonders vertreten. So ist es Recht und Aufgabe der Kirche, Personen zum Vorbild des Glaubens zu erklären, die sich dessen wahrhaft würdig erwiesen haben, und sie so als besonders geeignet für die Verehrung zu erklären.

2. Voraussetzungen für eine Seligsprechung sind
a) der Tod des Kandidaten,
b) der Ruf der Heiligkeit, erlangt durch den Tod als Märtyrer oder durch ein Leben geprägt von Glaube, Liebe und Hoffnung in Übereinstimmung mit den Kardinaltugenden,
c) der Ruf der Wundertätigkeit, erlangt durch mindestens ein anerkanntes Wunder, sofern der Ruf der Heiligkeit nicht durch den Märtyrertod erlangt wurde,
d) die rechtmäßige Verehrung im Volk.

3. Die Seligsprechung obliegt, sofern sich der Heilige Stuhl diese nicht vorbehält oder einem Bischof überträgt, dem Ortsbischof, sie bedarf dem Vorliegen einer Erlaubnis. Ebenso obliegt es der Heiligen Kongregation, Zeitraum und Gebiet der Verehrung festzusetzen.

Sectio II – Das Heiligsprechungsverfahren

4. Wird eine seliggesprochene Person von größeren Teilen der Kirche verehrt, so kann sie heilig gesprochen werden. Heilige dürfen in der gesamten Kirche liturgisch verehrt werden; einzig und allein der Heilige Stuhl hat das Recht, eine Person heilig zu sprechen.

Sectio III – Wunder

5. Ein außerhalb des Laufes der Natur und ohne rationale Erklärbarkeit gewirktes, sinnhaftes Zeichen, dass auf Gottes Wirken, sei es unmittelbar oder durch einen Menschen oder durch etwas anderes, zurückzuführen ist, wird als Wunder bezeichnet; Wunder bedürfen der Anerkennung nach Prüfung durch den Heiligen Stuhl.

Valsanto,
am 15. Februar im Jahre des Herren 2014

Signatursimon.png