Cura Secretariae

Aus Valsanto
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Organisatorische Instruktion »Cura Secretariae« über die Ämter des Staatssekretariats
Promulgiert von: Kardinal-Staatssekretär Louis de Renaldi
Promulgiert am: 29. Oktober 2012 (ASS 29.X.2012/I)
Geändert durch: Instruktion zur Änderung der Stellung des Substituten des Staatssekretariats (ASS 10.I.2016/I)

Ludovicus Cardinals de Renaldi,
Secretarius Status Cardinalis, Episcopus Cardinalis Sanctae Iuliae, Metropolitanus Provinciae Merolianae, Archiepiscopus Orliensis

an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes

Organisatorische Instruktion »Cura Secretariae« über die Ämter des Staatssekretariats

Die Aufgabe des Staatssekretariates ist es, die strukturellen Angelegenheiten der Weltkirche zu orden, die diplomatische Vertretung des Heiligen Stuhles zu gewährleisten und die Außenpolitik des Staates Valsanto wahrzunehmen. Um diesen vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden, richtet sich das Staatssekretariat nach Canon 21 der Apostolische Konstitution »Ad Verbo Sequendum« über die Kirche untergeordnete Behörden ein.

1. Das Staatssekretariat als Dikasterie der valsantinischen Kurie besteht aus vier Ämtern, dem Amt für Allgemeine Angelegenheiten, dem Amt für die Angelegenheiten der Kirchenprovinzen, dem Amt für die Beziehungen zu den Staaten und dem Amt für die Angelegenheiten des Staates Valsanto.

2. Das Amt für die Allgemeinen Angelegenheiten steht unter der Leitung des Substituten des Staatssekretariats als Sekretär für Allgemeine Angelegenheiten. Es ist zuständig für die Korrespondenz und die Reisen des Kardinal-Staatssekretärs und für den Empfang und die Begleitung von ausländischen Staatsgästen im Staat Valsanto. Gleichzeitig übt der Substitut als Stellvertreter des Kardinal-Staatssekretärs die Aufsicht über die anderen drei Ämter aus und kann Aufgaben dieser Ämter in seinen eigenen Zuständigkeitsbereich holen. Fällt eines der Ämter vakant, fallen dessen Aufgaben automatisch dem Amt für die Allgemeinen Angelegenheiten zu.

3. Das Amt für die Angelegenheiten der Kirchenprovinzen steht unter der Leitung des Sekretärs für die Angelegenheiten der Kirchenprovinzen. Es übt die Aufsicht über die Kirchenprovinzen und die Metropoliten aus, bereitet die Ernennung von Metropoliten vor und unterstützt die Kirchenprovinzen in organisatorischen und personellen Angelegenheiten.

4. Das Amt für die Beziehungen zu den Staaten steht unter der Leitung des Sekretärs für die Beziehungen zu den Staaten. Es übt die Aufsicht über die Apostolischen Nuntiaturen aus, führt die Verhandlungen über Konkordate und repräsentiert den Heiligen Stuhl bei internationalen Organisationen.

5. Das Amt für die Angelegenheiten des Staates Valsanto steht unter der Leitung des Staatsdekans als Außerordentlichem Sekretär für die Angelegenheiten des Staates Valsanto. Es führt die Verhandlungen über völkerrechtliche Verträge, die den Staat Valsanto betreffen.

6. Als Mitglied des Staatssekretariats gelten der Kardinal-Staatssekretär, die vier Sekretäre und die Päpstlichen Legaten. Päpstliche Legaten sind Mitarbeiter eines der Ämter mit Ausnahme des Amtes für die Angelegenheiten des Staates Valsanto, denen der Papst die Vollmacht erteilt hat, vor fremden Subjekten den Heiligen Stuhl zu vertreten. Alle Mitglieder des Staatssekretariats mit Ausnahme des Außerordentlichen Sekretärs müssen die Bischofsweihe erhalten haben.

Santa Julía,
am Montag nach dem dreißigsten Sonntag im Jahreskreis im Jahre des Herren 2012