Domine Imperatorque

Aus Valsanto
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Dekret »Domine Imperatorque« über die Kirche in Andro
Promulgiert von: Papst Linus III.
Promulgiert am: 01. November 2011 (ASS 1.XI.2011/II)

Linus III.
Episcopus Valsantinus, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Pontifex Maximus, Patriarcha Occidentis, Servus Servorum Dei,

an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes

Dekret »Domine Imperatorque« über die Kirche in Andro

Herr und Gebieter allen Lebens, den Geist des Müßigganges, des Kleinmuts, der Herrschsucht und Schwatzhaftigkeit gib uns nicht! Gib hingegen uns, Deinen Knechten, den Geist der Keuschheit, Demut, Geduld und Liebe! Ja, Herr, unser aller König, lass uns sehen unsere Fehltritte und nicht richten unseren Bruder, weil Du hochgelobt bist in die Ewigkeiten der Ewigkeiten.

1. Die Androisch-katholische Kirche besteht als Teilkirche der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche in Form einer unierten Kirche mit eigenem Ritus. Sie umfasst als Kirchenprovinz Andro die Gebiete der Föderalen Republik Andro.

2. Sitz der Androisch-katholischen Kirche ist Jakowgrad. Der Erzbischof von Jakowgrad steht der Androisch-katholischen Kirche als Metropolit von Andro vor.

3. Der Metropolit von Andro legt in Absprache mit der Glaubenskongregation den Ritus der Androisch-katholischen Kirche fest.

4. Für die Kirchenprovinz Andro gelten alle Bestimmungen, die in der Konstitution »Euntes Ergo« über die Teilkirchen und die Missionsgebiete für Kirchenprovinzen festgelegt sind.

5. Darüber hinaus kann der Metropolit von Andro mit Zustimmung des Staatssekretariats für das Gebiet einer anderen Kirchenprovinz eine eigene Diözese androischen Ritus' errichten. Eine solche Diözese wird als Exarchat bezeichnet, der Bischof führt den Titel eines Exarchen. Exarchate gehören der Kirchenprovinz an, für deren Gebiet sie errichtet wurden, unterliegen aber zusätzlich der Jurisdiktion des Metropoliten von Andro.

6. Ist kein Apostolischer Nuntius in die Föderale Republik Andro entsandt, so soll der Bischof von Koskow als Pro-Nuntius die Verwaltung der Nuntiatur übernehmen.

Valsanto,
am Hochfest Allerheiligen im Jahre des Herren 2011