Christianus Nemo

Aus Valsanto
Version vom 10. Februar 2016, 18:54 Uhr von Rossi (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Kategorie:Dekret {| class="wikitable" style="width:100%;" |colspan="2" style="background:#B3B7FF; text-align:center"| '''Dekret »Christianus Nemo« über…“)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Dekret »Christianus Nemo« über die Kirche in Fuchsen
Promulgiert von: Papst Linus III.
Promulgiert am: 02. April 2013 (ASS 02.IV.2013/I)

Linus III.
Episcopus Valsantinus, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Pontifex Maximus, Patriarcha Occidentis, Servus Servorum Dei,

an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes

Dekret »Christianus Nemo« über die Kirche in Fuchsen

Kein Christ in der Welt soll ohne dauerhaften geistlichen Beistand eines Bischofs leben müssen. In Fuchsen wollen Wir daher wieder eine kirchliche Hierarchie errichten und in Fuchsen Bischöfe einsetzen.

1. Die Kirchenprovinz Fuchsen besteht als Teilkirche der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche und umfasst die Gebiete des Freistaates Fuchsen.

2. Sitz der Kirchenprovinz Fuchsen ist Klapsmühltal. Der Erzbischof von Klapsmühltal steht der Kirchenprovinz als Metropolit von Fuchsen vor.

3. Für die Kirchenprovinz Fuchsen gelten alle Bestimmungen, die in der Konstitution »Euntes Ergo« über die Teilkirchen und die Missionsgebiete festgelegt sind.

4. Ist kein Apostolischer Nuntius in den Freistaat Fuchsen entsandt, so soll der Auxiliar des Erzbischofs von Klapsmühltal als Pro-Nuntius die Verwaltung der Nuntiatur übernehmen.

Valsanto,
am Weihetag der Barnabasbasilika im Jahre des Herren 2013